Allgemeine Fahrtenbedingungen
1. Allgemeines
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere die Mitglieder des Clubs, soweit nicht eine
altersmäßige Begrenzung ausgeschrieben ist. Die Teilnahme von Nichtmitgliedern ist
möglich. Die Unterschrift auf der Einzahlung gilt als Einverständnis der
Erziehungsberechtigten für jugendliche Teilnehmer. Mit der Anmeldung werden die
allgemeinen Fahrtenbedingungen anerkannt.
2. Haftung
Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ( 651 c ff. BGB) und
Schadensersatzansprüche zu. Die vertragliche Haftung des Skiclubs als Veranstalter
auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Skiclub als Veranstalter herbeigeführt
worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch,
soweit der Skiclub als Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
3. Versicherungsschutz
Im Interesse unserer Teilnehmer und wegen möglicher Schadenersatzansprüche empfehlen
wir den Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung bzw. DSV-Versicherung.
Krankenscheine (Berechtigungs- oder Anspruchscheine von der für den Teilnehmer
zuständigen Krankenkasse) sollten insbesondere bei Auslandsreisen mitgenommen
werden. Die Clubmitglieder sind zusätzlich in der Sportunfallversicherung des LSB
versichert. Auf die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Zusatzversicherung für
Gepäck, Unfall und Krankheitsfall wird hiermit verwiesen.
4. Rücktritt durch den Skiclub
Der Skiclub kann bis zu zwei Wochen vor Beginn einer Freizeit von dem Vertrag
zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung und in der Reisebestätigung angegebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines solchen Rücktritts werden
dem Reisenden bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückerstattet. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Stornogebühr
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseleitung. Bei Rücktritt vor
Anmeldeschluß fällt keine Rücktrittsgebühr an. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluß
wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe der dem Skiclub entstehenden Kosten, mindestens
jedoch 75,-- einbehalten, falls keine Ersatzperson gestellt wird. Bei Reiseabbruch
aus von Teilnehmern zu verantwortenden Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung.
6. Reiserücktrittskostenversicherung
Der Skiclub Büttelborn empfiehlt den Fahrtenteilnehmern den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei Ihrem
Versicherungsberater.
7. Ausweis, Pässe
Bei Auslandsreisen muß jeder Teilnehmer im Besitz eines gültigen Personalausweises
oder Reisepasses sein. Die Personalpapiere sind im Handgepäck zu verwahren. Geltende
Zoll- und Devisenbestimmungen sind zu beachten.
8. Betreuung und Skiunterricht
Folgende Formen der Betreuung und des Skiunterrichtes bietet der Skiclub Büttelborn im Rahmen
seiner Skifreizeiten an:
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Reiseleitung (Grundsätzlich Bestandteil der Leistungen) |
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allgemeine Skibetreuung: Skifahren in Gruppen (möglichst gleiches Fahrkönnen) unter Führung eines Verantwortlichen (kein Skiunterricht). Ist grundsätzlich Bestandteil der Leistungen, aber nur auf Wunsch. Den Bedarf für Skibetreuung bitte beim Reiseleiter anmelden. |
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Skiunterricht durch eingesetzte Übungsleiter: Den Bedarf bitte beim Reiseleiter anmelden. |
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Skiunterricht durch Skilehrer: Den Bedarf bitte beim Reiseleiter anmelden. |
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Jugendbetreuung: Bedeutet die komplette Betreuung bei Jugendskifreizeiten (Grundsätzlich in den Leistungen enthalten). |
Die Kosten für den Skiunterricht durch eingesetzte Übungsleiter und Skilehrer tragen die
Skikursteilnehmer, falls diese nicht in den Fahrtkosten enthalten sind (siehe
Leistungsumfang der einzelnen Fahrten).
Eine ordnungsgemäße Betreuung ist nicht gewährleistet, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe
entfernen oder den Anweisungen nicht Folge leisten.
9. Jugendfahrten
Den Weisungen der Fahrtenleitung während der Fahrt und am Urlaubsort ist unbedingt Folge zu
leisten. Bei groben Verstößen dagegen und bei Handlungen, die dem Ansehen des Skiclubs
schaden können, ist die Fahrtenleitung berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren
Teilnahme an der Freizeit auszuschließen. Eine Rückvergütung der Kosten wird nicht gewährt.
Die Kosten bei vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei den Jugendfahrten
wird nur in Gruppen gefahren. Grundsätzlich wird Skiunterricht erteilt. In den Zimmern
darf weder geraucht noch Alkohol getrunken werden. Bettruhe ist um 22.00 Uhr.
10. Vorbuchung
Alle Mitglieder des Skiclubs, die an einer der Fahrten des Skiclubs der jeweils aktuellen Skisaison
teilnehmen, erhalten die Möglichkeit, eine Vorbuchung für diese Fahrt für die kommende
Skisaison wahrzunehmen, falls diese auf der Homepage des Skiclubs für die kommende Saison als
Wiederholungsfahrt angekündigt wird. Interessierte Mitglieder können sich bis zu dem Termin,
der bei der angekündigten Fahrt aufgeführt ist, bei dem jeweiligen Ansprechpartner der Fahrt
schriftlich formlos anmelden. Sie erhalten von dem Ansprechpartner eine Bestätigung für eine
solche Vorbuchung und eine Mitteilung über die Höhe der Anzahlung. Die Vorbuchung wird mit
Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Skiclubs verbindlich. Bei limitierten Plätzen einer
Skifahrt gilt die Reihenfolge der Verbindlichkeit einer Vorbuchung. Mitglieder, die eine Vorbuchung
wahrgenommen haben, müssen sich trotzdem für diese vorgebuchte Skifahrt gemäß
Ziffer 11 anmelden, nachdem sie im offiziellen Veranstaltungskalender ausgeschrieben wurde. Eine
Anzahlung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
11. Anmeldung
Anmeldung zu den Freizeiten sind nur durch Abgabe des Anmeldeformulars bei dem Reiseleiter
möglich. Mit der schriftlichen Anmeldung für eine Reise erhält der Reiseinteressent eine
Reisebestätigung. Sie enthält alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen.
Gegen Aushändigung der Reisebestätigung wird eine Anzahlung/Gesamtzahlung gemäß der
Reiseausschreibung und Reisebestätigung fällig. Diese kann durch Einzahlung/Überweisung
auf unser Konto Nr. 12082800 bei der Gross-Gerauer Volksbank (BLZ 508 925 00) erfolgen.
Bei Rückfragen sprechen Sie bitte die entsprechenden Reiseleiter an.
Auf dieser Homepage sind vorgefertigte Anmeldeformulare, mit
denen Sie Ihre Anmeldung tätigen können. Da bei allen Skifreizeiten die Teilnehmerzahl begrenzt
ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge der Abgabe des Anmeldeformulars bei
der Reiseleitung registriert. Bei kurzfristigen Anmeldungen sprechen Sie bitte den
entsprechenden Reiseleiter an. Bei voller Belegung einer Freizeit erfolgt die
Benachrichtigung über die nicht mehr mögliche Teilnahme durch Rücküberweisung des Betrages.
Bitte den Bedarf an Skibetreuung, Skiunterricht durch Übungsleiter oder Skiunterricht durch
Skilehrer auf jeden Fall mit der Anmeldung beim Reiseleiter angeben.
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Diese Seite wurde Erstellt / Geändert am 22.08.2011